Jurtin Medical Einlagen
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Eine anteilige Kostenrückvergütung über die jeweilige Krankenkasse ist mit Verordnungsschein möglich! in Oberösterreich ist für sämtliche Kassen eine Verordnung durch den Hausarzt/Allgemeinmediziner ausreichen! - wichtig ist nur die passende Diagnose am Verordnungsschein Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne unter 0664/4822143 zur Verfügung! Tun Sie Ihrem Körper/Füße etwas Gutes! nähere Infos finden Sie auch unter www.jurtin.at |